© YAT Systems AG
1. Angebot
Angebote, die keine Annahmefrist enthalten, sind unverbindlich.
2. Umfang und Lieferung
Für
Umfang
und
Ausführung
der
Lieferung
ist
die
Auftragsbestätigung
massgebend.
Leistungen,
die darin nicht enthalten sind, werden besonders berechnet.
3. Technische Unterlagen
Technische
Unterlagen
wie
Zeichnungen,
Beschreibungen,
Abbildungen
und
dergleichen
sind
nur
annähernd
massgebend;
wir
behalten
uns
die
uns
notwendig
scheinenden
Änderungen
vor.
Sämtliche
technische
Unterlagen
bleiben
unser
geistiges
Eigentum
und
dürfen
weder
kopiert
noch
vervielfältigt,
noch
Dritten
in
irgendeiner
Weise
zur
Kenntnis
gebracht,
noch
zur
Anfertigung
des
Werkes
oder
von
Bestandteilen
verwendet
werden.
Technische
Unterlagen
zu
Angeboten,
die
nicht
zu einer Bestellung führen, sind umgehend zurückzugeben.
4. Vorschriften am Bestimmungsort
Der
Besteller
hat
uns
auf
die
gesetzlichen,
behördlichen
und
anderen
lokalen
Vorschriften
aufmerksam
zu
machen,
die
sich
auf
die
Ausführung,
der
Lieferung,
die
Montage,
den
Betrieb
sowie
auf die Krankheits- und Unfallverhütung beziehen.
5. Preis
Unsere
Preise
verstehen
sich,
sofern
nichts
anderes
vereinbart
wurde,
rein
netto,
für
Lieferung
ab
Werk, ohne Montage, ohne Verpackung.
Wir
behalten
uns
eine
Preisanpassung
vor,
falls
sich
zwischen
dem
Zeitpunkt
des
Angebotes
und
der
vertragsgemässen
Ablieferung
die
Lohnsätze
oder
die
Materialpreise
ändern.
Diese
Preisanpassung erfolgt entsprechend der Gleitpreisformel des VSM.
6. Ausländischer Ursprung
Für
Lieferungen
ausländischen
Ursprungs
bleiben
Preisanpassungen
infolge
Änderung
des
Umrechnungskurses
oder
der
Verkaufspreise
unserer
Lieferwerke
auch
nach
unserer
Auftragsbestätigung ausdrücklich vorbehalten.
7. Zahlungsbedingungen
Die
Zahlungen
sind
vom
Besteller
an
unser
Domizil
ohne
Abzug
von
Skonto,
Spesen,
Steuern
und
Gebühren irgendwelcher Art wie folgt zu leisten:
1/3
fällig bei Bestellung, zahlbar innert 10 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung, netto.
1/3
fällig nach Meldung der Versandbereitschaft und vor Auslieferung,
zahlbar innert 10 Tagen nach erfolgter Meldung, netto.
1/3
fällig nach Auslieferung, zahlbar innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung, netto.
Die
Zahlungstermine
sind
auch
dann
einzuhalten,
wenn
Transport,
Ablieferung,
Montage,
Inbetriebsetzung
oder
Abnahme
der
Lieferung
aus
Gründen,
die
wir
nicht
zu
vertreten
haben,
verzögert
oder
verunmöglicht
werden.
Es
ist
unzulässig,
Zahlungen
wegen
Beanstandungen,
Ansprüchen
von
uns
nicht
anerkannter
Gegenforderungen
des
Bestellers
zu
kürzen
oder
zurückzuhalten.
Die
Zahlungen
sind
auch
dann
zu
leisten,
wenn
unwesentliche
Teile
fehlen,
aber
dadurch
der
Gebrauch
der
Lieferung
nicht
verunmöglicht
wird,
oder
wenn
sich
an
der
Lieferung
Nacharbeiten als notwendig erweisen.
Verspätete
Zahlungen
berechtigen
uns
zur
Verrechnung
von
Verzugszinsen
in
der
Höhe
von
5%
oder mindestens CHF 30.--.
Alle von uns gelieferten Objekte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
8. Lieferfrist
Der
angegebene
Liefertermin
versteht
sich
für
die
Fertigstellung
in
unserem
Werk.
Er
ist
vom
Datum
unserer
Auftragsbestätigung
und
der
gleichzeitig
fällig
werdenden
Zahlung
an
gerechnet.
Die
Einhaltung
der
Lieferfrist
versteht
sich
vorbehaltlich
des
Eintritts
unvorhergesehener
Hindernisse
wie:
Verzögerung
in
der
Ablieferung
von
Materialien
seitens
unserer
Lieferanten
ohne
unser
Verschulden,
Mängel
in
diesen
Materialien,
Ausschusswerden
grösserer
Arbeitsstücke,
behördliche
Ein-
oder
Ausfuhrverbote,
Betriebsstörungen,
Epidemien,
Pandemien,
Unfälle,
Mobilmachung,
Krieg,
Aufruhr,
Streiks
und
Aussperrungen
sowohl
im
eigenen
wie
im
Betrieb
der
wichtigsten
Materiallieferanten und andere Fälle höherer Gewalt.
Die
Lieferfrist
verlängert
sich
angemessen
auch
dann,
wenn
uns
vom
Besteller
die
zur
Ausführung
des
Auftrages
notwendigen
Pläne,
Zeichnungen,
Angaben,
Muster
und
allfällige
Materialien
nicht
recht¬zeitig geliefert werden, wenn der Besteller seinen Auftrag abändert oder ihn vergrössert.
Der
Besteller
hat
keinen
Anspruch
auf
Schadenersatz
oder
Auflösung
des
Vertrages
wegen
Verspätung der Lieferung.
9. Konventionalstrafe
Eine
Konventionalstrafe
für
verspätete
Lieferungen
bedarf
einer
besonderen
schriftlichen
Vereinbarung.
Sie
kann
nur
geltend
gemacht
werden,
soweit
die
Verspätung
nachweisbar
durch
uns
verschuldet
wurde
und
der
Besteller
einen
Schaden
belegen
kann.
Wird
dem
Besteller
durch
Ersatzlieferung
ausgeholfen,
so
fällt
der
Anspruch
auf
eine
Konventionalstrafe
dahin.
Eine
allfällige
Konventionalstrafe
beträgt
für
jede
volle
Woche
Verspätung
höchstens
1
%,
insgesamt
aber
nicht
mehr
als
5
%,
berechnet
auf
dem
Vertragspreis
des
verspäteten
Teils
der
Lieferung.
Bei
Lieferfristen
von
über
fünf
Wochen
geben
die
zwei
ersten
Wochen
der
Verspätung
keinen
Anspruch
auf
eine
Konventionalstrafe.
10. Verpackung
Die Verpackung wird von uns besonders verrechnet.
11. Ablieferung und Transport
Nutzen
und
Gefahr
gehen
spätestens
mit
Abgang
der
Lieferung
ab
Werk
auf
den
Besteller
über,
selbst
wenn
die
Lieferung
franko,
cif,
fob,
unter
ähnlicher
Klausel
oder
einschliesslich
Montage
erfolgt.
Wird
der
Versand
verzögert
oder
verunmöglicht,
aus
Gründen,
die
wir
nicht
zu
vertreten
haben, so wird die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert.
Besondere
Wünsche
betreffend
Versand
oder
Versicherung
sind
uns
rechtzeitig
bekannt
zu
geben.
Der
Transport
erfolgt
auf
Rechnung
und
Gefahr
des
Bestellers.
Beschwerden
im
Zusammenhang
mit
dem
Transport
sind
vom
Besteller
bei
Erhalt
der
Lieferung
oder
Frachtdokumente
unverzüglich
an den letzten Frachtführer zu richten.
Die
Versicherung
gegen
Schäden
irgendwelcher
Art
obliegt
dem
Besteller;
ebenfalls
die
Transportversicherung, sofern nicht anders vereinbart.
12. Montage
Übernehmen wir die Montage, so finden unsere allgemeinen Montagebedingungen Anwendung.
13. Garantie
Wir
garantieren,
sofern
nicht
anders
vereinbart,
für
unsere
Lieferungen
während
der
Dauer
von
einem
Jahr
-
bei
Tag-
und
Nachtbetrieb
während
6
Monaten
-
von
Beendigung
der
Montage
an
in
der
Weise,
dass
wir
uns
verpflichten,
alle
Teile,
die
während
dieser
Zeit
nachweisbar
zufolge
schlechten
Materials,
mangelhafter
Ausführung
oder
fehlerhafter
Konstruktion
schadhaft
oder
unbrauchbar
werden
sollten,
so
rasch
als
möglich
auf
unsere
Kosten
auszubessern
oder
wenn
nötig neu anzufertigen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
Für
Fremdlieferungen
übernehmen
wir
die
Gewähr
lediglich
im
Rahmen
der
Garantieverpflichtungen
unserer Unterlieferanten, gemäss deren allgemeinen Lieferbedingungen.
Jeder
weitere
Anspruch
des
Bestellers
wegen
mangelhafter
Lieferung,
insbesondere
auf
Schadenersatz und Auflösung des Vertrages ist ausgeschlossen.
Die
Garantie
erlischt
sofort
und
ganz,
wenn
der
Besteller
selbst
oder
durch
Dritte
ohne
unsere
schriftliche
Zustimmung
Änderungen
oder
Reparaturen
vornimmt.
Von
der
Garantie
ausgeschlossen
sind
Schäden
infolge
natürlicher
Abnützung,
mangelhafter
Wartung,
Missachtung
von
Betriebsvorschriften,
übermässiger
Beanspruchung,
ungeeigneter
Betriebsmittel,
chemi¬scher
und
elektrolytischer
Einflüsse,
mangelhafter,
nicht
von
uns
ausgeführter
Bau-
und
Montage
-
arbeiten
sowie
infolge
anderer
Gründe,
die
wir
nicht
zu
vertreten
haben.
Ferner,
wenn
der
Besteller
nicht
umgehend
geeignete
Massnahmen
trifft,
damit
der
Schaden
nicht
grösser
wird
und
wir
den
Mangel beheben können.
Grundsätzliche
Voraussetzung
für
Garantieleistungen
ist
die
Erfüllung
der
dem
Besteller
obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen.
14. Haftung
Wir
haften
für
eine
vertragsgemäss
ausgeführte
Lieferung
und
Erfüllung
unserer
Garantiepflicht.
Hingegen
ist
jede
weitere
Haftung
gegenüber
dem
Besteller
für
irgendwelche
Schäden
wegbedungen.
15. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort
und
Gerichtsstand
ist
für
beide
Teile
Zürich.
Das
Rechtsverhältnis
untersteht
dem
schweizerischen Recht.
16. Gültigkeit
Diese
allgemeinen
Lieferbedingungen
sind
verbindlich,
wenn
sie
im
Angebot
oder
in
der
Auftragsbestätigung
als
anwendbar
erklärt
werden.
Anders
lautende
Bedingungen
des
Bestellers
haben nur Gültigkeit, soweit sie von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt worden sind.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)